Schulordnung der Griesgramschule
§1
- Unbefugten ist das Betreten des Schulgeländes verboten.
- Tiere müssen draußen bleiben. (Für Werwölfe gibt es eine Ausnahmeregelung.)
- Der Rektor kann willkürlich über die Aufnahme von Schülern entscheiden.
- Schüler können fristlos und ohne Angabe von Gründen der Schule verwiesen werden.
§2
- In dem Gebäude ist die Hausordnung einzuhalten.
- Auf den Fluren wird nicht gerannt.
- Es ist verboten, die Schultoiletten als Bong zu verwenden.
§3
- Albernheiten sind verboten. Wer dumm grinst, fliegt raus.
- Es ist verboten, während des Unterrichts zu schwätzen.
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