Schulordnung der Griesgramschule

§1

  1. Unbefugten ist das Betreten des Schulgeländes verboten.
  2. Tiere müssen draußen bleiben. (Für Werwölfe gibt es eine Ausnahmeregelung.)
  3. Der Rektor kann willkürlich über die Aufnahme von Schülern entscheiden.
  4. Schüler können fristlos und ohne Angabe von Gründen der Schule verwiesen werden.

§2

  1. In dem Gebäude ist die Hausordnung einzuhalten.
  2. Auf den Fluren wird nicht gerannt.
  3. Es ist verboten, die Schultoiletten als Bong zu verwenden.

§3

  1. Albernheiten sind verboten. Wer dumm grinst, fliegt raus.
  2. Es ist verboten, während des Unterrichts zu schwätzen.


    Der Rektor
    Graf Morda